Brandschutz Hönemann in NRW ist seit 10 Jahren Ihr professioneller Partner, wenn es um Brandschutz, Brandschutzkonzepte, Organisation des betrieblichen Brandschutzes, Beratung und Umsetzung des organisatorischen Brandschutzes in Ihrem Betrieb, um Auflagenerfüllung und Mängelbeseitigungen gemäß Bauamts-Auflagen oder wiederkehrenden Prüfungen z.B. von Tiefgaragen geht. Ein Brandschutzbeauftragter ist in Objekten wie Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Hotels, Industriebetrieben sowie Bühnenhäusern gesetzlich gefordert. Erfahrung können wir in allen Objektarten vorweisen und werden diese Erfahrung gerne nutzen um diese an Sie weiter zu geben. Brandschutzhelfer und Evakuierunghelfer werden durch uns in Inhouse Schulungen in Theorie und Praxis ausgebildet. Auch die gesetzlich geforderten Brandschutzunterweisungen werden auf Wunsch von uns durchgeführt. Diese Unterweisungen werden bei uns durch zugelassene Personen oder von Brandschutzbeauftragten durchgeführt.
Sie benötigen spontan und über einen längeren Zeitraum eine Brandsicherheitswache, auch hier stehen wir Ihnen kurzfristig mit Feuerwehrmitarbeiter: innen zur Seite!
Gerne betreuen wir Sie überall an Rhein und Ruhr, also auch rund um Essen, Dortmund, Bochum, Oberhausen, Duisburg, Düsseldorf, Leverkusen, Wuppertal oder Köln, denn kein Weg ist uns zu weit! Ganz Nordrhein-Westfalen befindet sich in unserem Einzugsgebiet.
Ein Gespräch wird Sie über die Vorteile eines externen BSB informieren.
Unsere langjährige Erfahrung erhöht Ihre Sicherheit!
Technische Einrichtungen müssen in regelmäßigen Abständen durch einen Sachverständigen überprüft werden. Wann haben Sie eine solche Überprüfung an Ihrem Gebäude zuletzt durchgeführt?
Wir überwachen für Sie alle Fristen, damit nichts "verloren geht"
Sie tragen die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Geben sie die Verantwortung für den Brandschutz weiter, in erfahrene Hände.
Wir übernehmen für Sie das Projekt Brandschutz von A bis Z oder unterstützen Sie in Teilbereichen. Bauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz!
Tätigkeit im "vorbeugender Brandschutz" bei einer grossen Brandschutzdienststelle seit 2007 sprechen für sich!
Sprechen Sie uns an!
Wer kümmert sich in Ihrem Betrieb um den baulichen sowie betrieblichen Brandschutz und um die geforderten Brandschutzunterweisungen?
Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber. Speziell der Brandschutz ist im § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Geben Sie diese wichtige Aufgabe an einen erfahrenen externen Brandschutzbeauftragten (BSB) weiter. Dieser BSB ist gemäß gesetzlicher Vorgaben sowohl in Industriebereichen ≥ 5000 m² als auch in Verkaufsstätten sogar gesetzlich gefordert. Seit Einführung der Pflege und Betreuungsrichtlinie ist auch in den entsprechend genutzten Gebäuden ein Brandschutzbeauftragter erforderlich. In Hotels wird dieser von den Behörden als sehr sinnvoll und zweckmäßig angesehen und wird bereits immer öfter von den Bauordnungsbehörden im Rahmen von Baugenehmigungen bei Umbaumaßnahmen gefordert. Im Regelfall sind diese schon Bestandteil der Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten.